Wer kennt ihn nicht, den Spruch „Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte“?
Die oberflächliche Message dieser Floskel transportiert die Bedeutung von Bildern und akzentuiert ihren Kern: Bilder sagen, Bilder reden oder ganz allgemein, Bilder kommunizieren und sind visuelle Verstärker der Sprache. Sie erzielen Aufmerksamkeit, bleiben im Gedächtnis, können Empfindungen hervorrufen und lösen Assoziationen aus. Die Verwendung von Bildern ist jedoch auch immer mit Rechten und Pflichten versehen, sodass Sie einige Dinge prüfen und beachten sollten, bevor Sie ein Bild im Social Web teilen.
1) Jedes Bild ist urheberrechtlich geschützt
Das Urheberrecht soll geistiges Eigentum (z.B. Bilder, Texte oder Musik) vor Diebstahl und unerlaubter Vervielfältigung schützen. Dabei gilt: Nach deutschem Recht kann ein Urheber nicht auf sein Urheberrecht verzichten oder dieses veräußern. Für Nutzer bedeutet das, dass sie die Lizenzbedingungen eines Bildes prüfen sollten, bevor sie das entsprechende Bildmaterial verwenden. Denn auch das unwissentliche Verbreiten von Bildern oder geschütztem Eigentum ist strafbar und kann rechtliche Konsequenzen hervorrufen.
2) Für die Verwendung von Bildmaterial muss ein Nutzungsrecht vorliegen
Diese Nutzungsrechte können vom Urheber auch unentgeltlich vergeben werden. So kann ein Urheber sein Bild mit einer ‚freien Lizenz‘ versehen. Wichtig ist jedoch: Auch „lizenzfreie“ Bilder sind nicht frei von Rechten und unterliegen bestimmten Nutzungsbedingungen. Dies betrifft besonders Bildmaterial aus Foto-Communities oder Bilddatenbanken.
3) Sämtliche Nutzungsbedingungen müssen eingehalten werden
Lizenzbedingungen können die Nutzungsart einschränken (z.B. keine Nutzung in Social Media) oder Nutzungsbedingungen vorgeben (z.B. die Nennung des Urhebers). Des Weiteren gilt für viele Bilder aus Bilddatenbanken, dass eine diffamierende Nutzung oder eine Verwendung im Zusammenhang mit politischer, religiöser oder medizinischer Werbung untersagt ist.
4) Bildrecht in Social Media
Das Internet bietet viele Möglichkeiten, um Inhalte zu teilen. Ob Bilder, Texte oder Musik, vieles wird verbreitet und weitergeleitet, ohne die Urheberrechte zu beachten. Rein rechtlich bedeutet bereits das Teilen eines Fotos in sozialen Netzwerken eine Urheberrechtsverletzung, wenn der Urheber eine Veröffentlichung untersagt. Viele Plattformen lassen sich Nutzungsrechte an den Bildern einräumen, die über die Plattform verbreitet werden. Problematisch wird es, wenn Bilder von Bilddatenbanken verwendet werden, da die Lizenzbedingungen der Stockbildanbieter solche Unterlizenzen in den meisten Fällen verbieten. Für Nutzer gilt deshalb, das Bildrecht und Lizenzbedingungen sorgfältig zu prüfen und im Zweifel auf Bilder aus Online-Datenbanken zu verzichten.
Die Strafen für eine rechtswidrige Nutzung von Bildern können unterschiedlich hoch ausfallen. Auch unwissentliche Lizenzbedingungsverstöße werden geahndet, sodass im Zweifel die Rechtekette bis zum Urheber geprüft werden sollte, um sicher zu gehen.
Checkliste vor der Veröffentlichung von Bildern:
– Kennen Sie den Urheber des Bildes?
– Besitzen Sie die Zustimmung des Urhebers zur Veröffentlichung?
– Sind Personen auf dem Bild abgebildet, deren Einverständnis Sie vor der Veröffentlichung einholen sollten?
– Wie sollen die Copyright-Informationen angegeben werden?
– Sind die Copyrightangaben auch bei einer Weiterverbreitung sichergestellt?
Weitere Informationen zu der Verbindung von Bild und Text gibt es hier:
http://pr.pr-gateway.de/bild-und-text-eine-perfekte-liaison.html